Wann Sie Anspruch auf Baukindergeld haben
Wann Sie Anspruch auf Baukindergeld haben
Sie haben Familie und möchten ein Haus bauen oder kaufen? Oder Sie haben das bereits getan? Dann können Sie zukünftig von einem neuen, staatlichen Zuschuss profitieren. Wer seit Januar 2018 Haus- oder Grundstückskäufer ist, hat Anspruch auf das Baukindergeld. Dadurch möchte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen Ausgleich zu den steigenden Immobilienpreisen schaffen und speziell Familien beim Hausbau unter die Arme greifen.
Nutzen Sie jetzt Ihre Chance: Wir suchen mit Ihnen nicht nur nach einer passenden Immobilie zum Kauf oder einem geeigneten Baugrundstück, sondern informieren Sie auch zur Antragsstellung für das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit dem 18. September 2018 können Anträge bei der KfW für das neue Baukindergeld eingereicht werden.
Wann Sie Baukindergeld bekommen
Voraussetzung für den Erhalt von Baukindergeld ist, dass Sie zum Stichtag 1. Januar nur eine Wohnimmobilie besaßen und mit einem Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammenwohnen, für das Sie oder Ihr Partner Kindergeld bekommen. Außerdem darf Ihr zu versteuerndes Jahres-Brutto nicht über 90.000 Euro bei einem Kind (zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind) liegen. Auch Alleinerziehende können vom Baukindergeld profitieren, wenn sie ein Haus bauen oder kaufen.
Mit dem Baukindergeld werden Sie unterstützt, wenn Sie erstmalig ein Haus erwerben oder ein Haus neu bauen. Das Baukindergeld kann längstens zehn Jahre ausgezahlt werden, jedoch nur so lange, wie die Immobilie selbst bewohnt wird. Sie können das Baukindergeld mit anderen Förderungen kombinieren, zu denen wir Ihnen als Immobilienmakler in Teltow gern weitere Auskunft geben.
Wie viel Baukindergeld steht Ihnen zu?
Die Berechnung des Baukindergeldes richtet sich nach der Anzahl von Kindern in Ihrem Haushalt. Maximal 12.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren können von der Bundesregierung als Förderung für Ihre Bauvorhaben ausgezahlt werden. Sie können pro Jahr 1.200 Euro Baukindergeld je Kind im Haushalt als Zuschuss zu Ihrem Bauvorhaben bekommen.
Auch nach dem Hausbau oder -kauf kann das Baukindergeld rückwirkend beantragt werden, sofern Sie frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag abgeschlossen oder die Genehmigung zum Bau erhalten haben. Das Baukindergeld wird ab März 2019 erstmals ausgezahlt, doch Sie können es schon jetzt bei der KfW online beantragen.