Wer bezahlt den Makler? Das Bestellerprinzip im Überblick

Wissenswertes zum Bestellerprinzip

Lange Zeit schien ganz klar, wer beim Abschluss eines Wohnungsmietvertrags die Maklergebühren zu zahlen hatte: Zumeist war es der Mieter der für die Maklerprovision von zwei Monats-Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer aufkommen musste. Seit 2015 hat sich dies jedoch geändert: Um den Mieter zu entlasten hat die Bundesregierung im Zuge der Mietpreisbremsen eine Neuregelung beschlossen, das sogenannte Bestellerprinzip.

Seitdem gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Dadurch ändert sich die bisherige Provisionspraxis, denn in den meisten Fällen geht der Auftrag an den Makler vom Vermieter oder Verkäufer aus. Für die stellt der Makler eine klare Entlastung dar, denn er spart Zeit und Aufwand, da er beispielsweise keine Wohnungsbesichtigungen durchführen muss. Darüber hinaus kennt der Immobilienmakler den Markt und besondere Kniffe bei der Vermarktung und Co.
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss wird der Makler dann mit seiner Provision entlohnt. Bezahlen muss der Mieter nur, wenn er diesen ausdrücklich beauftragt, ein passendes Objekt für ihn ausfindig zu machen.

Was ändert sich für den Vermieter?

Der Vermieter muss nach Verabschiedung des Bestellerprinzips nun abwägen, ob er bereit ist die Maklerprovision selbst zu zahlen oder in Eigenverantwortung handelt. Dadurch können zwar Kosten gespart werden, jedoch birgt diese Wahl auch einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Um Inserate, Terminvereinbarungen, Besichtigungen und Kaufverträge muss sich schließlich selbstständig gekümmert werden.

 Was ändert sich für den Eigentümer?

Ähnlich wie beim Vermieter, muss die Provision des beauftragten Maklers selbst gezahlt werden. Schnell können sich die Dienste des Immobilienmaklers auszahlen, denn der zeitliche Aufwand für die eigenverantwortliche Suche, Vermarktung und letztendlich Vermittlung des Mietvertrags darf nicht unterschätzt werden.

Was ändert sich für den Mieter?

Sofern der Makler vom Vermieter beauftragt wurde, müssen die Maklergebühren von diesem getragen werden. Gut zu wissen: Der Vermieter darf die Provisionskosten nicht auf die Miete anrechnen. Wenn der Mieter jedoch selber einen Makler beauftragt muss er die Kosten für diesen übernehmen.

Sie haben konkrete Fragen zum Bestellerprinzip oder sind auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Ihrer Umgebung? Kontaktieren Sie uns hier. Wir beraten Sie gerne!

ibv-logo-white

Hoher Steinweg 4 , 14513 Teltow
Telefon: 03328 303020
Montag - Freitag, 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
und nach individueller Vereinbarung

Partner